Finanzierung durch private Kassen möglich

Die Kosten der Anamnese und schmerztherapeutischer Behandlungen können bei einigen privaten Krankenversicherungen und Krankenzusatzversicherungen im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) übernommen werden.
Die Bedingungen einer Kostenübernahme klären Sie bitte
vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung.